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Pünktlich zu allen Hochfesten bieten wir alle Gutachten 10% günstiger an.
Nutzen Sie unser zeitlich befristetes Angebot.
Erstellt werden Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert i.S.d. § 194 BauGB) folgender
Immobilien:
- Industrie- und Gewerbeimmobilien,
- Wohn- und Geschäftshäuser,
- Hotels- und sonstige Beherbergungsimmobilien,
- Mehrfamilienhäuser,
- Ein- und Zweifamilienhäuser,
- Eigentumswohnungen,
- unbebaute Grundstücke und
- land- und forstwirtschaftliche Flächen
Für was brauchen Sie ein Verkehrs- oder Marktwertgutachten?
- Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder kaufen,
- für die nachhaltige Beleihung Ihrer Immobilie zu einem günstigen Zinssatz,
- als Sicherheit für einen finanzieller Ausgleich in Erbfällen (1 Haus, 2 Erben - eine finanzielle Entschädigung)
- für den Nachweis der Werthaltigkeit einer (vorweggenommenen) Schenkung gegenüber dem Finanzamt,
- Verkehrswertermittlung zur Vorlage beim Vormundschaftsgericht,
- zur Ermittlung eines Mehr- oder Minderwerts,
- zur Übertragung von Immobilien in Fällen der Erbregelung (Erbauseinandersetzung),
- Vermögensfeststellung aus Gründen der Finanzierung und
- Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehescheidung.
Sie wollen sich beraten lassen? Rufen Sie uns an.
Ihr Partner in Sachen Immobilen
Ludger Burdich
Sachverständigenbüro
Ludger Burdich
Ich wünsche Ihnen, Ihren Kollegen und Ihrer Familie ein frohes und und friedvolles Osterfest.
Unser zeitlich befristetes Osterangebot 2018 gilt nur bis zum 30.04.2018.
Wiedereröffnungsangebot nach Blitzschlag 2017